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Martin
Gast
Herr Gast ist insbesondere auf den Gebieten des Immobilienrechts, des
Kapitalanlagerechts und des Gesellschaftsrechts tätig. Er berät
Bauherren, Bauträger, Generalunternehmer und sonstige Unternehmen
der Baubranche, wenn es um die Gestaltung von Bauverträgen oder die
Abwehr bzw. die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen geht.
Seit vielen Jahren vertritt Herr Gast Anbieter und Nachfrager von Kapitalanlagen,
auch in deutschlandweiten Massenverfahren geschädigter Kapitalanleger.
Darüber hinaus hat er sich vertieft mit gesellschaftsrechtlichen
Fragestellungen sowohl aus dem Personen- als auch aus dem Kapitalgesellschaftsrecht
befasst. Herr Gast hat den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht absolviert
und ist Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein. |