Gesellschaftsrecht
Auf diesem Gebiet betreut unsere Kanzlei sowohl mittelständisch geprägte Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder AG als auch Personengesellschaften des Handelsrechts. Häufig sind wir mit Fragen zu den rechtlichen Bedingungen von Gesellschaften bürgerlichen Rechts befasst, wie z. B. Fondsgesellschaften, freiberuflichen Praxen oder nichtrechtsfähigen Innengesellschaften. Unsere weitgefächerte Tätigkeit im Bereich des Gesellschaftsrechts beinhaltet die Vorbereitung und Begleitung von Gesellschaftsgründungen und Registeranmeldungen, die Bearbeitung der Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen oder –verkäufen, der Übertragung von Geschäftsanteilen oder von Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel) auftreten. Weiterhin nimmt die Beratung der Gesellschafter und Gesellschaftsorgane hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsverhältnis in unserer anwaltlichen Praxis einen breiten Raum ein. Diesbezügliche Fragen werden zumeist anlässlich von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern relevant. |