Immobilienrecht
Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit stellt die Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern und Verwaltungsgesellschaften in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts dar. Darüber hinaus ist unsere Kanzlei häufig mit Fragen aus dem Maklerrecht und dem gewerblichen Mietrecht befasst. Wir beraten ferner beim Erwerb und Verkauf von Immobilien und vertreten unsere Mandanten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über Ansprüche aus Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen. Im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts geht es vornehmlich um die Durchsetzung oder die Abwehr von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen. Des weiteren beraten wir beim Abschluss der erforderlichen Werkverträge und kümmern uns um eine möglichst optimale und streitvermeidende Vertragsgestaltung. |